Die vom „Land“ bezahlte Durchführung des Forum Energiedialog verfolgt ein klares Ziel und dessen beauftragter Dienstleister und Leiter des Forums benennt dieses in aller Deutlichkeit:
Dialoggruppe „Windenergie in Ettlingen“
Grundsätze der Zusammenarbeit
Entwurfsfassung, 18.4.2024…(von uns im Auszug wiedergegeben)
Fokus
Im Fokus steht ein möglicher Ausbau der Windenergie in Ettlingen im Zusammenhang mit weiteren / anderen Anlagen der Erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer rechnerischen Selbstversorgung der Stadt….
Eine Grundlage des Dialogs soll ein sogenanntes Klimaschutzkonzept für Ettlingen sein. Gemeint ist wohl eine Studie „Ettlinger Klimaschutzkonzept (KSK ) 2022. In diesem werden Windkraftanlagen auf dem Kreuzelberg explizit gefordert, aber nicht nur dort. In einer Fußnote wird bereits darauf verwiesen, dass (…) sich an geeigneten Standorten in Ettlingen bis zu 11 Windturbinen aufbauen…lassen. Weitere Anlagen könnten auf bedingt geeigneten Flächen aufgestellt werden.
Die Studie endet mit dem Hinweis:“Wir empfehlen zunächst einen FOCUS
(Hervorhebung durch uns) auf die geeigneten Flächen“.
Ein Schelm, wer Böses denkt und einen Zusammenhang mit dem selbst bestimmten Focus der Leitung des Dialogforums sieht.
Wir verweisen auf unser nachstehendes Schreiben an die Organisatoren.
Erklärung der BI Lebensraum Schluttenbach e.V. zum Windkraft-Dialogverfahren
Vorbemerkung:
Bei früheren Windkraftplanungen des Regionalverbandes RVMO oder des Nachbarschaftsverbandes NVK führten Ettlingens Oberbürgermeister, Gemeinde-und Ortschaftsräte und die Verwaltung den direkten Dialog mit den Bürgern. Schon in den Jahren 2000 und 2015 haben der Gemeinderat und Verwaltung nach direktem Dialog mit den Bürgern Windkraftplänen über Ettlingen aus Gründen des Naturschutzes eine Absage erteilt. Der direkte Dialog schaffte Vertrauen und hat sich bewährt.
Diesen Dialog soll es nicht mehr geben.
Stattdessen soll nun eine sogenannte Dialoggruppe unter einer „vom Land“ bestimmten Leitung den Bürgerdialog ersetzen.
Das darf mit Skepsis betrachtet werden.
Die Landesregierung zwingt die Regionalverbände durch eine rigorose Gesetzgebung dazu, Windkraftvorranggebiete mit katastrophalen Folgen für Mensch und Natur zu planen.
Das Umweltministerium als Teil dieser Regierung versucht offensichtlich über das Dialogverfahren, die gesetzlich vorgeschriebene demokratische Bürgerbeteiligung zusätzlich zu beeinflussen und – in seinem Sinne – zu steuern, das heißt, pro Windkraft.
Mediator soll, wohl landesweit, eine Firma sein, die vom Umweltministerium als Teil der Landesregierung Baden-Württemberg bestimmt, beauftragt und bezahlt wird.
Welche Zielvorgaben dieser Mediator seitens des Umweltministeriums hat, an was sich seine Bezahlung orientiert, wie die vertragliche Grundlagen überhaupt aussehen, bleibt im Dunkeln.
WENIGER OBJEKTIVITÄT GEHT KAUM NOCH.
Mit einiger Sicherheit darf davon ausgegangen werden, dass dieser Mediator über die Leitung des Verfahren, die Auswahl von Referenten für Vortragsveranstaltungen und deren Durchführung, oder die Pressearbeit, Inhalt und Ergebnis fortlaufend „steuert“. Wie dieser Dienstleister mit seinem aus der Mediation gewonnenen Hintergrundwissen umgeht und was er aus den Verfahrensschritten an das Umweltministerium berichtet, ist unbekannt.
WER DIE MUSIK BEZAHLT, DER BESTIMMT, SAGT DER VOLKSMUND.
An einem solchen, aus durchsichtigen Motiven eingeleiteten Verfahren, nehmen wir als unabhängige Bürger- Initiative nicht teil.
WARUM NICHT EIN GESETZESKONFORMES DIALOGVERFAHREN?
Es gibt aber im Baden-Württembergischen Umweltverwaltungsrecht UVwG unter § 4 eine gesetzliche Regelung zur Umweltmediation mit der gesetzlichen Verpflichtung des Mediators, die „Parteien in angemessener und fairer Weise „ in die Mediation einzubinden. Dieser gesetzliche Mediator ist „allen Parteien gleichermaßen verpflichtet“.
VOR ALLEM:
Dieser Mediator wird von den Parteien selbst gewählt, wie § 4 Abs. 3 UVwG bestimmt und ist den teilnehmenden Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Er ist auch kein vom Umweltministerium beauftragter Dienstleister und wird nicht von diesem bezahlt.
An einer solchen unabhängigen Mediation mit direktem Dialog, wie bisher, nehmen wir gerne teil.
Es ist genügend Zeit, diese rechtskonforme Umweltmediation einzuberufen.
Der Schutz der Gesundheit der Menschen und ihres Erholungsraumes, der Schutz unserer schönen Natur und ihrer wildlebenden Bewohner, der Erhalt unseres Ettlinger Waldes mit seiner klimaschützenden und für das Stadtbild prägenden Funktion sind aus unserer Sicht dabei vorzugswürdig.
Rein wirtschaftliche Interessen, von Energieunternehmen und Investoren auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Tiere mit der Folge einer unwiderruflichen Zerstörung einer schönen und gepflegten Natur- und Kulturlandschaft, verdienen keinen Vorrang.
Zur Windkraftplanung verweisen wir ergänzend auf unsere ausführlichen Stellungnahmen an den Regionalverband RVMO, abrufbar auf unserer Homepage „Gegenwind Ettlingen“, sowie unsere frühere Stellungnahme in unserer Mail an Frau Beate Schreiber zum Dialogverfahren vom 04.12.2023.
BI Lebensraum Schluttenbach e.V. (Gegenwind Ettlingen)